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   BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85   

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https://dejure.org/1986,5851
BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85 (https://dejure.org/1986,5851)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1986 - 1 D 129.85 (https://dejure.org/1986,5851)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1986 - 1 D 129.85 (https://dejure.org/1986,5851)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85

    Betrug und Urkundenfälschung außerhalb des Dienstes Ruhestandsbeamter -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85
    Der erkennende Senat hat auf dem Boden dieser Erkenntnis in schwereren Fällen außerdienstlich begangenen Betruges deshalb grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur bei minderschwerem Versagen eine geringere Disziplinarmaßnahme ausgesprochen (zuletzt Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.03.1985 - 1 D 53.84

    Ausschluss vom Gehaltsscheckverfahren und leichtfertige Schuldenwirtschaft eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 13. März 1985 - BVerwG 1 D 53.84 - mit weiteren Hinweisen) wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, offenbart sich in der durch betrügerisches, leichtfertiges oder unehrenhaftes Verhalten bei der Begründung von Schulden verursachten Unordnung privatwirtschaftlicher Verhältnisse eine charakterliche Unzuverlässigkeit, die mit Rücksicht darauf auch dienstlich erheblich ist, daß Zuverlässigkeit und Charakterfestigkeit unverzichtbare Persönlichkeitsmerkmale sind.
  • BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91

    Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines

    Daher entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst zu erkennen und nur in minder schweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 105.83 -, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 -).
  • BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 7.91

    Außerdienstlicher Betrug - Verletzung von Dienstvorschriften - Ausnahme vom

    Wer sich diesen Anforderungen, wenn auch nur im außerdienstlichen Bereich, nicht gewachsen zeigt, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit, das nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG) die Grundlage des Beamtenverhältnisses bildet (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 105.83 - Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 -).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93

    Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung -

    Der Senat hat deshalb in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 - Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 81.79 - ).
  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 D 75.86

    Begehung eines Betruges außerhalb des Dienstes - Nichtbezahlung von

    Der erkennende Senat hat deshalb jedenfalls in schweren Fällen außerdienstlich begangenen Betruges auf Entfernung aus dem Dienst erkannt (Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 - m.w.N.).
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